«Wir unterstützen Schweizerische Pensionskassen seit über 50 Jahren in allen Fragen der beruflichen Vorsorge.»

Die Fachrichtlinie FRP 4, Version 2019, gilt für alle Abschlüsse von Pensionskassen
Die Fachrichtlinie FRP 4, Version 2019, wurde von der OAK BV zum Mindeststandard erhoben. Die Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten (SKPE), hat die Obergrenze per 30.09.2021 für die Empfehlung des technischen Zinssatzes gemäss FRP 4 festgelegt.

BVG Revision
Trotz erheblicher Kritik in der Vernehmlassung übernimmt der Bundesrat das Modell der Sozialpartner zur Revision der beruflichen Vorsorge (BVG) unverändert. Er hat die entsprechende Botschaft verabschiedet und dem Parlament zugeleitet.
Medienmitteilung: Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Reform der beruflichen Vorsorge (admin.ch)

Ausbildung zum anerkannten Pensionsversicherungsexperten
In enger Zusammenarbeit mit der Schweizerische Aktuarvereinigung (SAV) unterstützt die Kammer die Ausbildung zum gesetzlich anerkannten Pensionsversicherungsexperten. Die Prüfung setzt vier Jahre Berufspraxis und gute mathematische Kenntnisse voraus.

Über 50 Jahre Erfahrung in der beruflichen Vorsorge
Die Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten ist die Standesorganisation der unabhängigen Pensionskassen-Expertinnen und -Experten in der Schweiz und besteht seit 1970. Sie umfasst zur Zeit 149 Aktivmitglieder. Die Mitglieder beraten die schweizerischen Vorsorgeeinrichtungen in mathematischen, juristischen, administrativen und anlagetechnischen Belangen. Die fachliche Kompetenz der Mitglieder ist auch bei der Weiterentwicklung der Sozialversicherungen gefragt.
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Catherine Sorg
Schweizerische Kammer der PK-Experten
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