SKPE Newsletter
Sehr geehrte Mitglieder
Gerne melden wir uns mit den neusten Informationen aus dem Vorstand der SKPE.
Versicherungsvermittlung in der zweiten Säule
Im Rahmen der geplanten Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) hat der Vorstand der SKPE in der Vernehmlassung vorgeschlagen, dass die Expertinnen und Experten für ihre Tätigkeit im Rahmen der Rückdeckung von Vorsorgeeinrichtungen von der Aufsicht über die Vermittler ausgenommen werden. Das würde bedeuten, dass Experten die Ausschreibung der Rückdeckung gemäss Art. 43 BVV 2 für ihre Kunden betreuen können, ohne im Register nach Art. 42 VAG eingetragen zu sein. Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV unterstützt dieses Vorhaben.
Die Vernehmlassungsantwort ist auf der Webseite der SKPE aufgeschaltet.
Fachrichtlinie 3 zu Teilliquidationen
Die Arbeitsgruppe hat einen ersten Entwurf zur Fachrichtlinie FRP 3 erarbeitet. Der Vorstand hat angesichts der offenen Fragen rund um die Teilliquidationen die OAK BV und die Konferenz der kantonalen und regionalen Aufsichtsbehörden angeschrieben und wird mit ihnen einige Grundsatzfragen klären. Insbesondere soll ermittelt werden, ob und wo die verschiedenen Akteure Handlungsbedarf sehen.
Änderung verschiedener Verordnungen im Bereich der beruflichen Vorsorge
Der Bundesrat hat am 3. September 2025 die Änderung verschiedener Verordnungen in die Vernehmlassung gegeben. Der Vorstand der SKPE begrüsst insbesondere die Klarstellung, dass die Angemessenheit wie bisher berechnet werden kann, also ohne Einbezug der 13. AHV-Rente. Hingegen ist er der Meinung, dass mit der vorgeschlagenen Änderung von Art. 27h Abs. 1 BVV 2 bezüglich den Teilliquidationen nicht nur eine formelle, sondern eine materielle Änderung gegenüber dem bisherigen Interpretationsspielraum erfolgt. Es ist aus Sicht des Vorstands nicht zielführend, einen Teil des Rechts zu Teilliquidationen isoliert anzupassen. Es wäre hingegen sinnvoll, einige Grundsatzfragen zu klären (siehe oben), was im Rahmen der geplanten Änderung nicht möglich ist.
Gerne laden wir Sie, liebes Mitglied, ein, uns bis Ende Oktober 2025 allfällige weitere Punkte bekanntzugeben, zu denen der Vorstand der SKPE aus Ihrer Sicht Stellung beziehen sollte.
Anpassung Swiss GAAP FER 26
Die SKPE hat sich dafür eingesetzt, dass der Rechnungslegungsstandard Swiss GAAP FER 26 überarbeitet wird. Es soll insbesondere die Ziffer 10 zu Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen angepasst sowie die Transparenz verbessert werden. Auf Initiative des Vorstands wird die SKPE in der für diese Arbeiten zuständigen Subkommission voraussichtlich vertreten sein.
Revision Reglement Standes- und Rekurskommission
Das geänderte Reglement ist von der Mitgliederversammlung der Schweizerischen Aktuarvereinigung SAV am 30. August 2025 genehmigt worden. Es ist auf der Webseite der SAV bereits aufgeschaltet. Die Generalversammlung der SKPE wird am 26. März 2026 darüber befinden. Bei Zustimmung wird es am 1. April 2026 in Kraft treten.
Treffen mit der OAK BV vom 6. November 2025
Am 6. November 2025 wird ein Gespräch mit der OAK BV stattfinden. Das Protokoll wird nach Erhalt auf der Webseite der SKPE im Mitgliederbereich aufgeschaltet.
Termine
Die nächsten Weiterbildungsveranstaltungen finden wie folgt statt:
- 11. November 2025 in Bern (deutsch und französisch)
- 2. Juni 2026 in Zürich (d) / 9. Juni 2026 in Lausanne (f)
- 3. November 2026 in Lausanne (f) / 10. November 2026 in Zürich (d)
Nächste Generalversammlung: 26. März 2026 im Hotel Bern
Fragen, Vorschläge und Bemerkungen?
Bitte setzen Sie sich mit uns Verbindung, wenn Sie Fragen und Bemerkungen haben.
André Tapernoux (Präsident): at@kexp.ch
Olivier Deprez (Sekretär): olivier.deprez@deprez.ch
Freundliche Grüsse
Vorstand und Sekretär der SKPE
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