Stellungnahme zum angepassten Prüfungshinweis 40
Die OAK BV hat per 29.08.2022 die Weisungen 04/2013 («Prüfung und Berichterstattung der Revisionsstelle») revidiert sowie das angepasste PH 40 («Schweizer Prüfungshinweis 40») für verbindlich erklärt. Beide Dokumente regeln unter anderen den Wortlaut des Revisionstestats für Vorsorgeeinrichtungen.