Zielsetzung
- Die Fachrichtlinien ergänzen und konkretisieren die geltenden gesetzlichen Bestimmungen der dem Experten für berufliche Vorsorge zugeordneten bzw. durch diesen wahrzunehmenden Aufgaben. Die Fachrichtlinien werden zu Einzelthemen erlassen. Mehr erfahren
- Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) hat in der Weisung 03/2014 die Fachrichtlinien 1, 2, 4, 5 und 6 zum Mindeststandard erklärt. Der Geltungsbereich dieser Fachrichtlinien wird somit vom Kreis der SKPE-Mitglieder auf sämtliche zugelassenen Expertinnen und Experten für berufliche Vorsorge ausgeweitet.
Mitglieder Arbeitsgruppe Fachrichtlinien
Leitung
- Roger Baumann
Teilnehmer
- Gerold Betschart
- Heinrich Flückiger
- Christoph Furrer
- Dominique Koch
- Jean Netzer
- Stéphane Riesen