Fachrichtlinien

Illustration

Zielsetzung

  • Die Fachrichtlinien ergänzen und konkretisieren die geltenden gesetzlichen Bestimmungen der dem Experten für berufliche Vorsorge zugeordneten bzw. durch diesen wahrzunehmenden Aufgaben. Die Fachrichtlinien werden zu Einzelthemen erlassen.
  • Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) hat in der Weisung 03/2014 die Fachrichtlinien 1, 2, 4, 5, 6 und 7 (Fassung gültig ab 1.1.2024) zum Mindeststandard erklärt. Der Geltungsbereich dieser Fachrichtlinien wird somit vom Kreis der SKPE-Mitglieder auf sämtliche zugelassenen Expertinnen und Experten für berufliche Vorsorge ausgeweitet.

Mitglieder Arbeitsgruppe Fachrichtlinien

Leitung

  • Roger Baumann

Teilnehmer

  • Gerold Betschart
  • Heinrich Flückiger
  • Christoph Furrer
  • Dominique Koch
  • Jean Netzer
  • Stéphane Riesen