Aufgabenbereiche
Experten / Expertinnen für berufliche Vorsorge mit eidgenössischem Diplom sind berechtigt, als gesetzlich anerkannter Experte / Expertin zu wirken. Als solcher überwachen sie bei Vorsorgeeinrichtungen die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen über die Alters-, Hinterbliebenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und beraten die Vorsorgeeinrichtungen in weiteren Bereichen der sozialen Sicherheit.
Prüfung
Die Prüfung zum Experte / Expertin für berufliche Vorsorge mit eidgenössischem Diplom ist eine höhere Fachprüfung und setzt 4 Jahre Berufspraxis und mathematische Kenntnisse etwa auf Maturitätsstufe voraus.
Für die Zulassung zur Abschlussprüfung müssen 8 Module erfolgreich abgeschlossen werden. Inhalt und Anforderungen der einzelnen Module sind auf der Homepage der EBV aufgeführt.
Träger der Prüfung ist der Verein EBV. Ein Verein der Schweizerische Aktuarvereinigung (SAV) und der Schweizerischen Kammer der Pensionskassen-Experten. Die Prüfung erfolgt unter Aufsicht des Staatssekretariates für Bildung, Forschung und Innovation SBFI.