Diverses

Internationale Rechnungslegung

Diskontsätze

Die Arbeitsgruppe "Internationale Rechnungslegung" erhebt bei mehreren Expertenbüros vierteljährlich die Diskontsätze für IFRS und US GAAP. Die hier gemachten Angaben sollen lediglich ein Bild der am Markt beobachteten Diskontierungssätze vermitteln und stellen keine Empfehlung der SKPE dar. Um die Relevanz der von diesen Expertenbüros zur Verfügung gestellten Informationen zu gewährleisten, hat sich die Arbeitsgruppe im Jahr 2020 mit ihnen in Verbindung gesetzt, um einige Informationen über die Methodik zu sammeln, die sie zur Modellierung ihrer Zinskurve verwenden. Am Ende dieser Überprüfung kam die Arbeitsgruppe zum Schluss, dass alle eine Methodik verwenden, die sicherlich unterschiedlich, aber ausreichend vernünftig für die Verwendung der Informationen ist, die sie der SKPE zur Verfügung stellen.Nachfolgend hat die Arbeitsgruppe Informationen zur Bestimmung der Diskontsätze festgehalten.

Die quartalsweise erhobenen Diskontsätze entsprechen dem "Effektivzinssatz", der auf der Basis der von den Expertenbüros für IFRS und US-GAAP verwendeten Zinsstrukturkurven und unter Berücksichtigung von Zahlungsströmen mit einer Laufzeit von ca. 10, 15 oder 20 Jahren ermittelt wird.

Bis zum 31.12.2020 entsprachen die von der SKPE vierteljährlich veröffentlichten Sätze den Durchschnittswerten der Expertenbüros mit Angabe einer sich im Laufe der Zeit verändernden Bandbreite (zuletzt +/- 10 % der durchschnittlichen Diskontierungssätze, mindestens jedoch 5 Basispunkte).

Um die Einzigartigkeit der von SKPE durchgeführten Marktbeobachtung zu verstärken, beschränkt sich die vierteljährliche Veröffentlichung fortan auf die Angabe der Minimal-, Maximal-, Durchschnitts- und Medianwerte der von den Expertenbüros mitgeteilten Informationen, eine Spanne wird also nicht angegeben. Die mitgeteilten Werte sind unter dem untenstehenden Link verfügbar:

IAS 19 Revised, Expertendeklaration

Experten müssen mit einem Standarttext bestätigen, dass sie über die berufliche Fähigkeit verfügen eine Bewertung nach IAS 19 durchzuführen und die notwendige Objektivität gegenüber dem Auftraggeber haben.

Der notwendige Standarttext ist in den mathematischen Bericht einzufügent oder kann als separates Schreiben abgefasst werden. Beim Fehlen einer Bestätigung oder bei einer ungenügenden Formulierung, ist die Revisionsgesellschaft gezwungen, im Namen des Auftragsgebers, vom Experten eine zufriedenstellende Bestätigung einzufordern.

Hinweise der Arbeitsgruppe zu IAS 19

Die Arbeitsgruppe Internationale Rechnungslegung hat einige wichtige Hinweise zusammengefasst.

Mitglieder Arbeitsgruppe Internationale Rechnungslegung

Leitung

  • Olivier Vaccaro

Teilnehmer

  • Urs Barmettler
  • Richard Köppel
  • Reto Leibundgut
  • Ruben Lombardi
  • Samuel Neukomm
  • Stephan Wyss