Über die SKPE

Voraussetzungen für die Mitgliedschaft

Voraussetzungen für die Mitgliedschaft

Die Mitglieder der Kammer der Schweizerischen Pensionskassen-Experten gehören der Schweizerischen Aktuarvereinigung (SAV) an. Sie sind in der Regel zugelassene Expertinnen und Experten für berufliche Vorsorge im Sinne von Art. 52d BVG. Neben fundiertem Fachwissen in Versicherungsmathematik weisen sie mehrjährige praktische Erfahrung im Bereich der beruflichen Vorsorge aus. Sie sind hauptberuflich als Berater von Vorsorgeeinrichtungen privaten oder öffentlichen Rechts tätig und üben ihre Funktion als Partner oder leitender Angestellter einer Beratungsgesellschaft oder als Führungskraft bei einer Pensionskasse aus.

Beratungstätigkeit

Der Pensionskassen-Experte nimmt die ihm in Art. 52e BVG zugeteilten Aufgaben wahr. Er kontrolliert die finanzielle Sicherheit der Vorsorgeeinrichtung durch periodische Erstellung einer versicherungstechnischen Bilanz und prüft, ob die reglementarischen und versicherungstechnischen Bestimmungen über die Leistungen und die Finanzierung den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

Neben diesen Hauptaufgaben stellt er den Vorsorgeeinrichtungen einen breiten Fächer weiterer Dienstleistungen zur Verfügung und schafft damit die Voraussetzungen, um die optimale Vorsorgelösung nach Mass zu ermitteln und diese dann effizient und kostengünstig durchzuführen. Das Dienstleistungsangebot umfasst beispielsweise:

  • Entwicklung, Gestaltung und Umsetzung von Vorsorgekonzepten
  • Aufbau und Organisation autonomer und halbautonomer Pensionskassen
  • Ausarbeitung von Vorsorgereglementen, Statuten, Anschlussvereinbarungen
  • Versicherungstechnische Beurteilungen nach nationalen und internationalen Normen
  • Finanzierungsanalysen, versicherungstechnische Studien zu Spezialfragen
  • Risiko-Analysen, Versicherungsberatung
  • Beratung bei und Durchführung von Fusionen, Liquidationen und Teilliquidationen, dabei auch Ausarbeitung von Sozialplänen

Nicht selten bietet der Experte auch Verwaltungs-Dienstleistungen an, wie z.B die Führung der Stiftungsbuchhaltung oder das Führung der individuellen Versichertendaten.

Antrag auf Mitgliedschaft

Interessieren sie sich für eine Mitgliedschaft? Dann füllen Sie das nachfolgende Dokument aus und senden es zusammen mit Ihrem Lebenslauf an das Sekretariat der Kammer (Adressangabe auf Formular). Damit Sie in die Schweizerische Kammer der PK-Experten aufgenommen werden können, müssen Sie bereits Mitglied bei der Schweizerischen Aktuarvereinigung sein.

Selbstdeklaration für den Titel Pensionskassen-Experten SKPE.